Der Landkreis und Städteverbund Saalfeld-Rudolstadt wird zwar aktuell juristisch über das Amtsgericht Rudolstadt und den sogenannten Freistaat Thüringen mit Landeshauptstadt Erfurt verwaltet, gehört allerdings rein rechtlich und historisch gesehen zum Reichsland Thüringen mit Landeshauptstadt Weimar.
Saalfeld gehört seit über 100 Jahren zum Herzogtum Sachsen-Meiningen, während Rudolstadt dem Herzogtum Schwarzburg-Rudolstadt zugehörig ist.
Die Alliierten haben ab dem 17.7.1990 die Rückkehr in den deutschen reichsverfassungsrechtlichen Staat 2tes Deutsches Reich vorgegeben. Leider ist dies den wenigsten Menschen aktuell bewußt. Hierzu wird in der Rubrik Rechtliches aufgeklärt.
